Was ist ein Wahlarzt?

Ein Wahlarzt hat kein Vertragsverhältnis zu
österreichischen Krankenkassen. Sie sind also als Patient/Patientin ein/e
Privatpatient/in. Als ihr betreuender
Wahlarzt unterliege ich keinerlei Einschränkungen, denen sonst Kassenärzte unterliegen.
Daher ist einerseits eine viel individuellere Betreuung möglich, andererseits
müssen Sie alle Behandlungskosten vorab selbst tragen.

Sie erhalten Rezepte und Überweisungen wie von jedem Kassenarzt/-ärztin.

In Bezug auf die Kostenübernahme durch die Krankenkassen bestehen hier
die gleichen Regelungen wie bei Kassenärzten. D.h. bestimmte Untersuchungen
(z.B. MRT) und Verordnungen müssen erst durch den Chefarzt/ die Chefärztin der
Krankenkassen bewilligt werden.

 

Warum zum Wahlarzt gehen?

 

  • sie haben höchstens geringe Wartezeiten
  • die Kosten von der Krankenkasse werden bis zu
         80% vom Kassentarif (nicht vom Wahlarzthonorar) rückerstattet

 

Durch die
Unabhängigkeit von den Krankenkassen kann ich mich voll und ganz ohne Zeitdruck
auf sie konzentrieren, wobei die Möglichkeit besteht,
ausführlich ihr Leiden/ihre Erkrankung
in allen
Aspekten und Hintergründen zu besprechen, zu untersuchen und die Möglichkeiten
der weiteren Abklärung und Behandlung zu erörtern. Unter Berücksichtigung Ihrer
individuellen Situation und Wünschen werden wir dann gemeinsam, die Therapie
gestalten. Hierbei freue ich mich, Ihnen ein umfassendes Therapiespektrum nach modernen wissenschaftlichen Aspekten und
komplementärmedizinischer Erweiterung anbieten zu können

 

Kostenersatz

Pro Quartal können
sie mit der oder den erhaltenen Honorarnote(n) bei Ihrer Krankenversicherung
einen Antrag auf Rückerstattung der Behandlungskosten stellen.

 

ACHTUNG

Sollten Sie im selben Quartal als Patient einen Wahlarzt und einen
Kassenarzt desselben Faches aufgesucht haben, werden Ihnen keine Kosten
rückerstattet.